Hoheitliche Vermessungen
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist der Büroinhaber befugt, als Vermessungsstelle nach dem „Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BerufsO-ÖbVI)“ hoheitliche Arbeiten im Vermessungswesen in Schleswig-Holstein durchzuführen.
Diese dienen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters.