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Filpe Vermessung – Stempel für Hoheitsvermessungen

Hoheitliche Vermessungen

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist der Büroinhaber befugt, als Vermessungsstelle nach dem „Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BerufsO-ÖbVI)“ hoheitliche Arbeiten im Vermessungswesen in Schleswig-Holstein durchzuführen.

Diese dienen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters.

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Ein Zerlegungsplan im Vermessungsbüro Filpe.

Zerlegungsvermessungen

Sie möchten über einen Teil eines Flurstücks verfügen, damit es im Sinne der Grundbuchordnung abgeschrieben werden kann.

Dafür muss es zuvor im Liegenschaftskataster zerlegt werden. Zunächst werden die notwendigen Vermessungsunterlagen beim zuständigen Katasteramt entnommen. Darauf erfolgt die örtliche Vermessung in Abstimmung mit den Beteiligten (Eigentümer und Erwerber) und unter Wahrung der geltenden Vorschriften, z. B. zum Baurecht. Es schließt sich die häusliche Bearbeitung an. Danach findet in der Regel ein örtlicher Grenztermin mit den Beteiligten statt. Abschließend werden die Unterlagen beim Katasteramt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht. Mit der Übernahme erhalten wir die so genannten Abschreibungsunterlagen: Der abgetrennte Teil des Flurstücks erscheint auf der neuen Liegenschaftskarte mit einer neuen Flurstücksnummer. Mit dieser und weiteren Unterlagen kann der mitwirkende Notar beim Grundbuchamt die Bildung eines neuen Grundbuchs erwirken.

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Gebäudeabsteckung von Vermessung Filpe

Gebäudeeinmessungen

Sie sollen ein neu errichtetes Gebäude im Liegenschaftskataster nachweisen.

Als Eigentümer oder Erbbauberechtigter sind Sie verpflichtet, Ihr Gebäude einmessen zu lassen, damit es im Katasterkartenwerk – der Liegenschaftskarte – erscheint. Wir klären vorab, ob es einmessungspflichtig ist. Ggf. wird es vor Ort vermessen. Nach der häuslichen Bearbeitung wird die Vermessungssache bei dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Das Land Schleswig-Holstein führt die Liegenschaftskarte im Sinne einer öffentlichen Daseinsvorsorge. Dabei bildet die Liegenschaftskarte die Grundlage u. a. im privaten Rechtsverkehr, für Verwaltung, Wirtschaft und Planung.

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Ein verwitterter Grenzpfahl auf einem Grundstück.

Grenzherstellungen

Ihnen ist die Lage bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesener Grenzen oder Grenzpunkte vor Ort unklar oder unbekannt.

Dazu werden die Grenzpunkte nach dem Katasterzahlenwerk in die Örtlichkeit übertragen und mithilfe von Vermarkungsmaterial zur Schaffung von Rechtssicherheit dauerhaft sichtbar gemacht. Nach der anschließenden innendienstlichen Bearbeitung erfolgt in der Regel ein abschließender örtlicher Grenztermin. Hierzu werden die Nachbarn geladen, die Grenzmarken angezeigt und ihnen die Arbeiten erläutert.

Ansicht des Standortes des Vermessungsbüros Filpe.